Der Vorstand hat sich dazu entschlossen, die Generalversammlung aufgrund von COVID-19 dieses Jahr nicht persönlich abzuhalten.

Rechtsgrundlage bietet das „Gesellschaftsrechtliche COVID-19 Gesetz §2 Abs. 3a“ und die „Gesellschaftsrechtliche Covid-19–Verordnung §4 Abs. 2“,

die eine Möglichkeit zur Abhaltung in schriftlicher Form bietet.

 

Es wurde jedem Mitglied postalisch ein Stimmzettel zugesandt.

Die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3 – Neuwahlen erfolgt mittels Wahlvorschlag und Abstimmungszettel.

 

Die Übermittlung des Stimmzettel ist postalisch an die Vereinsadresse oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

 

Einwände sowie Anträge zur Generalversammlung müssen bis spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung eingebracht werden.

 

Einladung GV 2021